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Kooperation mit dem Jugendamt

In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt unterstützen wir Familien kompetent und verlässlich. Nach offizieller Beauftragung begleiten wir Kinder, Jugendliche und Eltern zielgerichtet auf dem Weg zu mehr Stabilität und Sicherheit im Alltag.

In Kooperation mit dem Jugendamt

Alle Hilfen zur Erziehung erfolgen auf Grundlage eines gemeinsamen Hilfeplans und in enger Abstimmung mit den zuständigen Fallzuständigen.
Wir legen Wert auf transparente Kommunikation, verlässliche Zusammenarbeit und flexible, passgenaue Hilfen.

Wie kommt es zur Hilfe?

Hilfen zur Erziehung wie die sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft werden ausschließlich durch das Jugendamt geprüft, bewilligt und beauftragt.

Erst nach offizieller Auftragserteilung durch das Jugendamt beginnt unsere Arbeit beim iftp.

Der Weg zur Hilfe – Schritt für Schritt:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt
    Eltern, Jugendliche oder Fachkräfte wenden sich an das zuständige Jugendamt, wenn Unterstützungsbedarf im familiären oder erzieherischen Alltag besteht.
  2. Prüfung durch das Jugendamt
    Eine Fachkraft des Jugendamts führt ein beratendes Gespräch und prüft sorgfältig, ob und welche Hilfe zur Erziehung erforderlich ist.
    Dabei wird geklärt, welche passend erscheint.
  3. Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
    Kommt das Jugendamt zu dem Ergebnis, dass eine Hilfe eingeleitet werden soll, wird ein Hilfeplanverfahren gestartet.
    Im Rahmen des Hilfeplangesprächs werden Ziele, Umfang und Inhalte der Maßnahme mit allen Beteiligten abgestimmt – ggf. unter Beteiligung des Kindes/Jugendlichen.
  4. Auftragserteilung an das iftp
    Wird das iftp als Träger ausgewählt, erhält unser Team den offiziellen Leistungsauftrag durch das Jugendamt. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt unsere sozialpädagogische Arbeit – verbindlich, kooperativ und auf Basis der vereinbarten Ziele.
  5. Durchführung & Begleitung
    Wir begleiten die Familie oder das Kind/den Jugendlichen im Alltag – mit regelmäßigen Terminen, klarer Struktur und einem ressourcenorientierten Blick. Die Maßnahme wird regelmäßig gemeinsam mit dem Jugendamt überprüft und weiterentwickelt.

Wichtig zu wissen:

  • Die Hilfe ist nicht direkt über das iftp buchbar, sondern wird ausschließlich vom Jugendamt beauftragt.
  • Unsere Tätigkeit beginnt erst nach Zuweisung und Leistungszusage.

Sie haben Fragen zum Ablauf oder möchten sich beraten lassen?
Wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Jugendamt.

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